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BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 259 Abs. 1 StGB
Hehlerei; Sich verschaffen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einzelstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Bandendiebstahl - Diebstahl - Besonders schwerer Fall - Hehlerei - Verschaffen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 259 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 259 Abs. 1
Hehlerei durch Sich-Verschaffen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99
Der Senat schließt aus, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung tragen könnten; er spricht den Angeklagten daher insoweit frei, ändert den Schuldspruch entsprechend ab und faßt den Urteilstenor zur Klarstellung und Vereinfachung (vgl. BGHSt 27, 287, 289) neu. - BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92
Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als …
Auszug aus BGH, 03.02.2000 - 4 StR 604/99
Die bloße Besitzerlangung zum Zwecke der vorübergehenden Nutzung als Entleiher reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH StV 1987, 197; wistra 1993, 146;… Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 259 Rdn. 26;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 259 Rdn. 15).